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Seit 1.1.2010 kam es in Umsetzung der EU-Richtlinie 2008/9/EG zu einer Umstellung des Vorsteuererstattungsverfahrens für Staaten aus dem EU-Gemeinschaftsgebiet. Bisher waren die Vorsteuerstattungsanträge in Papierform im Erstattungsstaat einzureichen. Nun müssen Anträge auf Erstattung der Vorsteuer, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat angefallen sind und nach dem 31.12.2009 gestellt werden, beim Finanzamt im Ansässigkeitsstaat auf elektronischem Weg eingereicht werden.
In Österreich werden die Anträge über das Finanz-Online-System eingereicht und anschließend vom Ansässigkeitsstaat an den Erstattungsstaat weitergeleitet. Die österreichische Finanzverwaltung prüft zuvor die Vollständigkeit der Angaben und die grundsätzlichen Voraussetzungen.
Der Antragsteller erhält in der Folge eine zweimalige elektronische Bestätigung, einmal bei Eingang des Antrages und ein weiteres Mal, wenn der Antrag beim Erstattungsstaat eingegangen ist, um das Datum für eine mögliche Verzinsung festlegen zu können.
Die ausländische Steuerbehörde muss dabei den Antrag innerhalb von vier Monaten erledigen. Die Frist kann maximal acht Monate betragen, wenn noch zusätzliche Informationen benötigt werden. Die Auszahlung des zu erstattenden Betrages hat innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Stattgabe zu erfolgen. Benötigen die Finanzbehörden für die Erledigung zu lange, so stehen dem Antragsteller Zinsen zu.
Die neue Richtlinie gilt nur für Unternehmer aus der EU, nicht für Unternehmer aus Drittstaaten. Für diese können die Mitgliedsstaaten die bisherigen (strengeren) Regeln und Fristen beibehalten.
Mit WINLine erfolgt der Vorsteuererstattungsantrag für Unternehmen mit Sitz in Österreich nun vereinfacht. Ab Version WINLine 9.0 (9000) steht das neue Modul WINLine VSt für die elektronische Erstellung der Anträge zu einem Listpreis von EUR 190,--* zur Verfügung. Die monatlichen Wartungskosten für die Updatewartung betragen EUR 4,--*.
*Preise zzgl. gesetzl. MwSt.
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